Benutzerordnung

 

 

Wir bieten mehr als 4500 Medien - Bücher, Hörbücher, Spiele, Zeitschriften und DVDs  - zum Verleih an. Im Interesse der Aufrechterhaltung eines ordnungsgemäßen Bibliotheksbetriebs bitten wir Sie, die nachstehenden Bestimmungen dieser Verleihordnung zu lesen und durch Unterschrift der Benutzererklärung anzuerkennen.

Einschreibung

Die Einschreibung als LeserIn erfolgt persönlich. Kinder bis zum 14. Lebensjahr benötigen die Unterschrift des Erziehungsberechtigten. Jede/r BibliotheksbenutzerIn anerkennt mit seiner/ihrer Unterschrift die Benutzerordnung und erklärt sich mit der EDV-mäßigen Erfassung der persönlichen Daten im Sinn der geltenden datenschutzrechtlichen Bestim-mungen einverstanden. Mit der Einschreibung wird eine Lesernummer vergeben. Diese berechtigt zur Entlehnung von Medien in der Bibliothek Liebenau.

Entlehnung

 

Die Entlehnung sowie die gesamte Bibliotheksverwaltung erfolgt EDV-gestützt. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die entliehenen Medien nur für den persönlichen Gebrauch bestimmt sind. Sie dürfen im Sinne der geltenden Lizenzbestimmungen weder weiterverliehen noch vervielfältigt werden. Insbesondere gilt dies für DVDs und CDs. Ein öffentliches Abspielen, ein Weiterverleih oder Kopieren sind nicht erlaubt.

 

Entlehnfristen

 

Die Zahl der Entlehnungen ist grundsätzlich nicht beschränkt. Es liegt in unserem Interesse, dass alle Medien möglichst viel im Umlauf sind. Im Interesse anderer Bibliotheksbenutzer ersuchen wir, sich auf sieben Medien pro Verleihvorgang und Person zu beschränken.
Die Entlehnfrist beträgt für Bücher, Spiele und Zeitschriften zwei Wochen, für DVDs und Hörbücher eine Woche. Die erste zu entrichtende Verleihgebühr gilt für diese Fristen.

Eine Verlängerung ist möglich. Durch eine Verlängerung erhöht sich die Verleihgebühr um die jeweilige Wochengebühr.
Sofern die von Ihnen gewünschten Medien bereits entliehen sind, können Sie die Medien reservieren lassen, oder über den Internet-OPAC selbst reservieren. Über diesen OPAC kann jeder Benutzer auch sein persönliches Benutzerkonto einsehen und nach einem gewünschten Medium recherchieren. Für Benutzer, die kein eigenes Passwort selber festgelegt haben, gilt ihre Benutzernummer als Passwort und der Familienname als Benutzername.

 

Ordnung in der Bibliothek

Die Medien stehen nach Themenbereichen geordnet und innerhalb derer alphabetisch nach Signatur (z. B. Autorennamen) geordnet in den Regalen. Jede/r BenutzerIn kann selbst in den Regalen suchen. Die Bibliothekarin ist aber gerne bereit, bei der Suche zu helfen und zu beraten. Die Rückstellung der Medien ist Aufgabe der Bibliothekarin.

 

Behandlung der Medien

 

Ein sorgfältiger Umgang mit den Medien ist eine Selbstverständlichkeit. Medien, die beschmutzt, beschädigt oder verloren wurden, müssen ersetzt werden. Wir ersuchen, Reparaturen an beschädigten Medien nicht selbst vorzunehmen, da diese mit Spezialmaterialen (keinesfalls mit Tixo)gemacht werden müssen. Eltern sollen darauf achten, dass ihre Kinder nicht mit schmutzigen oder klebrigen Fingern Medien anfassen. Die Biblio-thekarinnen sind berechtigt, Kindern und Jugendlichen für sie nicht geeignete Medien nicht auszufolgen.

Wer länger als drei Jahre kein Medium ausgeliehen hat, wird als BenutzerIn aus der Kartei gestrichen. Vor einer neuerlichen Entlehnung ist eine Wiedereinschreibung erforderlich.
 
Wir ersuchen Sie, uns Namens- oder Adressänderungen Ihrerseits bekanntzugeben. Wir freuen uns auch über die Bekanntgabe Ihrer email-Adresse, um Ihnen Informationen so rasch als möglich zukommen zu lassen.